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Informationen

Menschen mit Behinderung brauchen oft Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Diese Unterstützung sollen insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe gewährleisten. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben.


Wer bekommt Leistungen der Eingliederungshilfe?

Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.


Für wen ist das Angebot in unseren Häusern geeignet?

Das Angebot richtet sich an Erwachsene mit einer chronischen seelischen Behinderung aus Eingliederungshilfe nach §131 SGB IX.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Menschen mit folgenden Krankheitsbildern:

  • Schizoforme Erkrankungen (Psychosen, Schizophrenien)
  • Persönlichkeitsstörungen (Angst- und Zwangsstörungen, Borderline)
  • Affektive Störungen (Depressionen, Manien, bipolare Störung)

Wie wird der Bedarf festgestellt?

Der individuelle Bedarf eines Menschen mit Behinderung meint im Eingliederungshilferecht alles, was der Betroffene braucht, um gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Die Ermittlung dieses Bedarfs soll sich an der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren. Die ICF soll eine einheitliche Erfassung der körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen einer Krankheit oder Behinderung gewährleisten. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen und dem Leistungsträger der Eingliederungshilfe, in welchem Umfang Hilfen benötigt werden. Hierbei werden nach Ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten die Ziele und entsprechend nötige Assistenzleistungen definiert und in einem Gesamtplan festgehalten. Der Gesamtplan ist die Grundlage für die Bewilligung von Eingliederungshilfe-Leistungen.


Wer zahlt die Betreuungskosten?

Die Betreuungskosten setzen sich aus "Fachleistungen" und "existenzsichernden Leistungen" zusammen. Bei gegebenen Anspruchsvoraussetzungen können die Fachleistungen i.d.R. durch überörtliche Sozialhilfeträger, existenzsichernde Leistungen durch den örtlichen Sozialhilfeträger übernommen werden. Für die Finanzierung der Leistungen der Eingliederungshilfe in Sachsen-Anhalt ist, je nach Hilfebedarfsgruppe, der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig.


Unser Angebot beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
  • Training und Förderung bei Belangen des täglichen Lebens
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
  • Gemeinsames Zubereiten der Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Wohnungs- und Körperpflege
  • Unterstützung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen
  • Alltagsbegleitung
  • Freizeitgestaltung